ZS Charter | Rent a yacht | Mallorca

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Das gebuchte Boot wird dem Mieter sauber, seetüchtig und vollgetankt übergeben. Der Mietpreis schließt die Nutzung des Bootes und seiner Ausrüstung sowie die eventuelle Inanspruchnahme der Versicherung im Schadenfalle ein.

Vor Übernahme des Bootes ist vom Mieter eine Kaution gemäss Seite 1 des Chartervertrags in Form von Bargeld oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Bei Rückgabe des Bootes in einwandfreiem Zustand erhält der Mieter diese Kaution unverzüglich zurück. Der Vermieter behält sich vor, die Kaution max. 48 Stunden einzubehalten, um eventuelle Beschädigungen zu überprüfen.

Bei Übergabe des Bootes durch den Vermieter wird gemeinsam mit dem Mieter eine Zustandsbesichtigung des Bootes vorgenommen. Sowohl der Zustand des Bootes als auch sämtliche Ausstattungsgegenstände werden überprüft und eventuelle Beschädigungen schriftlich erfasst. Bei Rückgabe des Bootes wird eine weitere gemeinsame Überprüfung des Bootes als auch der Vollständigkeit der Ausstattungsgegenstände vorgenommen. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet.

Der Mieter wird vor Antritt der ersten Bootsfahrt vom Vermieter mit dem Umgang des Bootes vertraut gemacht sowie in die wichtigsten Schifffahrtsregeln und Zeichen unterwiesen. Der Mieter erhält vom Vermieter eine Liste mit Notrufnummern über die im Havarie Fall Hilfe geholt werden kann. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen über diese Unterweisung zu unterrichten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Insassen die vorhandenen Rettungswesten anlegen.

Der Mieter verpflichtet sich, keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung vorzunehmen sowie Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln sowie das Boot und seine Ausrüstungsgegenstände gereinigt zurück zu geben. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich bei Rückkehr dem Vermieter anzuzeigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine Inregressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie insbesondere für etwaige Folgeschäden. Die Bedingungen des Versicherers, die auf Wunsch gerne eingesehen werden können, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Mieter zu tragen und kann von der geleisteten Kaution abweichen. Bei mängelfreier Rückgabe des Bootes wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung abgedeckten Schäden sind vom Mieter unverzüglich zu erstatten.

Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen Privat- und Strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Ansprüche des Mieters infolge Nichtbenutzbarkeit des Bootes wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Mieter oder einen Dritten während der Mietzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.

Die Übergabe des Bootes erfolgt am ersten Miettag zur vertraglich vereinbarten Zeit. Sollte der Mieter nicht spätestens 2 Stunden nach der vereinbarten Zeit seinen Mietvertrag antreten, so entfällt sein Anspruch sowie die Anzahlung. Der Zeitpunkt der Übernahme des Bootes durch den Mieter kann sich aufgrund von Reparatur- oder sonstigen Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 2 Stunden gilt hierbei als vereinbart. Die Rücknahme des Bootes erfolgt am letzten Miettag bis zur vertraglich vereinbarten Rückgabezeit.

Dem Mieter ist es untersagt, sich mehr als 3 Seemeilen von der Küste zu entfernen. Für führerscheinfreie Boote gilt außerdem, dass es dem Mieter untersagt ist, sich mehr als 200 Meter der Küste zu nähern, insbesondere an Badestränden.

Gibt der Mieter das Boot früher als zum im Mietvertrag festgelegten Tag zurück, berechtigt ihn dies nicht, den Mietpreis zu mindern. Wird das Boot später als zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, wird der Tagespreis für das Boot gemäß der Preisliste dem Mieter anteilig in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

Gerichtsstand für beide Seiten ist Palma de Mallorca. Mit Vertragsunterzeichnung erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei der Einweisung wurde eine Sichtkontrolle des Bootes durchgeführt. Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter ausserdem, die Mietbedingungen und Haftungsregelungen vorbehaltlos anzuerkennen.

Der Mieter bestätigt ausdrücklich, für alle Schäden aufgrund der Mietzeit aufzukommen.

Alle verbrauchten Kraftstoffe sind nicht im Mietpreis enthalten und werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.